Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
herzlich Willkommen in der Kunsthalle Mannheim.

Die Kunsthalle Mannheim gehört zu den ersten und wichtigsten Bürgersammlungen der Moderne weltweit. Wir tragen Sorge für unersetzliche Kunstwerke, die wir den kommenden Generationen erhalten wollen, so wie sie uns anvertraut wurden. Zugleich möchten wir Ihre Begeisterung für die Kunst wecken und Ihnen einen unbeschwerten, angenehmen Aufenthalt in unserem Museum ermöglichen.

Damit dies gelingt, bitten wir Sie, einige Regeln zu berücksichtigen, die Sie größtenteils auch aus anderen Kunstmuseen kennen.

Die Hausordnung ist für alle Besucher und Besucherinnen verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgeländes (Neu- + Jugendstilbau, Außenanlagen, Skulpturenplatz) erkennen Sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.


Hausrecht

Die Direktion übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunsthalle Mannheim sowie auch in Vertretung durch die Teamleitung der Aufsichten, das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit und dem Schutz der von der Kunsthalle Mannheim bewahrten Kunstwerke.

 

Eintrittspreise und Öffnungszeiten

Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten der Kunsthalle Mannheim werden von der Museumsverwaltung gesondert festgelegt. Sie können bei der Kasse eingesehen werden. Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucherinnen und Besucher gesperrt werden. Die Besuchszeit endet DI-SO um 18.00 Uhr, MI um 20.00 Uhr und am 1. Mittwoch des Monats um 22.00 Uhr; die Schließung beginnt eine ¼ h vor Ende der Besuchszeit. Die letzten Eintrittskarten werden ein ½ h vor Ende der Besuchszeit des Museums ausgegeben. Sonderbereiche schließen etwas früher.


Museum, Atrium und Skulpturenplatz

Im gesamten Museumsgebäude ist das Rauchen untersagt. Tiere sind auf dem gesamten Museumsgelände nicht gestattet. Ausgenommen sind Assistenzhunde mit einem entsprechenden Nachweis und einer Kennzeichnung (Kenndecke und/oder Führgeschirr). Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern u. ä. sowie das Herumklettern auf Skulpturen ist auf dem Museumsgelände (Neu- + Jugendstilbau, Außenanlagen, Skulpturenplatz) nicht erlaubt.


Garderobe

Unsere Garderobe steht Ihnen für die Hinterlegung von Kleidungsstücken während der gesamten Öffnungszeit des Museums zur Verfügung. Größere Taschen, Rucksäcke, Schirme und Wanderstöcke sowie Rückentragen für Kinder müssen an der Garderobe abgegeben werden. Ausgenommen ist die Verwendung von medizinisch begründeten Gehhilfen. Die Aufbewahrung von Koffern ist aus Platzgründen nur eingeschränkt möglich. Für die Garderobe, Regenschirme und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.


Toiletten und Wickeltisch

Toiletten befinden sich im Erdgeschoss des Neubaus und im Untergeschoss des Jugendstilbaus. Diese Toiletten sind keine öffentlichen Sanitäreinrichtungen, sondern den Besucherinnen und Besuchern der Kunsthalle Mannheim vorbehalten. Einen Wickeltisch finden Sie in der Behindertentoilette im Erdgeschoss des Neubaus und im Untergeschoss des Jugendstilbaus.


Sammlungs- und Ausstellungsräume

Das Tragen von Kleidungsstücken über dem Arm ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen aus konservatorischen und Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Essen und Trinken ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen nicht gestattet. Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist in diesen Räumen nicht erlaubt. Für die Aufbewahrung steht Ihnen unsere Garderobe zur Verfügung. Für die Versorgung von Babys und Kleinkindern nutzen Sie bitte die entsprechenden Räume im Erdgeschoss.

Kinderwagen und Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische Rollstühle, dürfen in unseren Räumen benutzt werden. Für die Dauer Ihres Besuches stellen wir Ihnen auf vorherige Anfrage kostenlos Rollstühle zur Verfügung, ein Anspruch kann daraus allerdings nicht abgeleitet werden. Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns vor, den Zugang mit Kinderwagen zu regulieren.

In Sonderausstellungen ist die Benutzung der Klapphocker aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Bitte halten Sie den erforderlichen Sicherheitsabstand von 50 cm zu den Kunstwerken ein. Ertönt ein Signal, treten Sie bitte zurück. Das Berühren der Kunstwerke ist unter keinen Umständen gestattet.

In Rücksichtnahme auf andere Besucherinnen und Besucher vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen. Mobiltelefone sind in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten oder es sind entsprechende Kopfhörer zu verwenden. Das Telefonieren ist in diesen Räumen nicht gestattet.

Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Besucher und bitten die Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Kunstwerke nicht gefährdet und Rücksicht auf die anderen Besucherinnen und Besucher genommen wird. Das Rennen, Herumtoben und  Werfen von Gegenständen ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie, dass nur Kinder und Jugendliche ab 13 Jahren die Ausstellungsräume ohne Begleitung Erwachsener besuchen können.

Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

In den Ausstellungsräumen dürfen zur Erstellung von Notizen durch Einzelbesucher*innen und Teilnehmer*innen an Erwachsenenführungen nur Bleistifte verwendet werden.

Bei Gruppenveranstaltungen (z.B. Schulklassen) der Kunstvermittlung dürfen von den Teilnehmern keinerlei Schreibwerkzeuge in den Ausstellungsräumen verwendet werden.


Foto-, Film- und Audioaufnahmen

Zu privaten Zwecken und innerhalb der Nutzung der App der Kunsthalle Mannheim ist das Fotografieren ohne Blitz in der Sammlung der Kunsthalle Mannheim gestattet. In Sonderausstellungen ist das Fotografieren hingegen untersagt. Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung der Kunsthalle Mannheim erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuchs unsere Presseabteilung.

Ohne vorausgehende Genehmigung durch die Kunsthalle Mannheim ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet wie die Verwendung zusätzlicher Lichter (Blitz, Videoleuchten) und Stative. Das Fotografieren mit einem Stativ oder einem Selfie-Stick ist nicht gestattet.
Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen im Internet und in den Sozialen Medien keine private Nutzung darstellt und unter Umständen Urheberrechte verletzt.


Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Für Besucherinnen und Besucher, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung halten, kann ein Hausverbot erteilt werden. Bei einem Verweis aus dem Museum besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.


Fundgegenstände

Gegenstände, die im Museum gefunden werden, bitten wir beim Empfang am Tickettresen abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.


Barrierefreiheit

Der Besuch der Kunsthalle Mannheim ist nahezu barrierefrei möglich


Haftung

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.


Inkrafttreten

Die Hausordnung tritt am 1. Juni 2018 in Kraft. Bei Bedarf kann sie am Kassentresen im Atrium während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation und wünschen Ihnen einen angenehmen Museumsaufenthalt.

Die Direktion

 
Kontakt

Kunsthalle Mannheim
Friedrichsplatz 4
68165 Mannheim
Besuchertelefon: + 49 621-293 64 23
E-Mail: besucherservice@kuma.art

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